Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AGB’s

AGB’s für Grafik- und Druckdienstleistungen

Geltungsbereich
In der grafischen Industrie gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

Inhalt Druckvertrag
Weibel Druck & Design AG verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksachen und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht des Druckers für diese Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht für den Drucker jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.

Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. Allfällig anfallende Transportkosten sind speziell auszuweisen. Sie verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen.

Aufträge für Dritte
Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des Druckers und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum von Weibel Druck & Design AG. Weibel Druck & Design AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist Weibel Druck & Design AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom Drucker unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.

Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Drucker kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden
verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Weibel Druck & Design AG.

Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.

Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Drucker zur Verfügung gestellten Bild und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von Weibel Druck & Design AG erstellten Arbeitsunterlagen (Fotos, Daten, Satz, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Druckerei.

Mehraufwand
Vom Besteller oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.

Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

Lieferungen, Verpackung
Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

Mängelrüge
Die von der Druckerei gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansogst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.

Haftungsbeschränkungen
Weibel Druck & Design AG übergebene Manuskripte, Daten, Filme, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.

Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt Weibel Druck & Design AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird vom Drucker nicht übernommen. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Verwendete Sprachen
Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die Weibel Druck & Design AG vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt Weibel Druck & Design AG keine Haftung.

Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, usw.) besteht für Weibel Druck & Design AG nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung von Weibel Druck & Design AG für den Verlust von Daten oder den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Druckort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.

Weibel Druck & Design AG, 1. Januar 2018

 

AGB’s für Webdienstleistungen

1 Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln – vorbehältlich allfälliger abweichender, schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall – das Rechtsverhältnis zwischen der Weibel Druck & Design AG (nachfolgend «Weibel») und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“), der das Angebot von Weibel in Anspruch nimmt. Sie sind unterteilt in Allgemeine Bestimmungen (1), zusätzliche Bestimmungen betr. Hosting & E-Mail (2), zusätzliche Bestimmungen betr. CMS (Content Management System) (3) und Schlussbestimmungen (4). Mit seiner Annahmeerklärung (mündlich, schriftlich oder elektronisch) oder konkludent mit der vorbehaltlosen Nutzung des Angebotes akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierten Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und Weibel.

1.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Weibel und dem Kunden kommt durch vorbehaltlose Annahme der Offerte von Weibel durch den Kunden zustande. Vor Eingang der vorbehaltlosen Annahmeerklärung seitens des Kunden ist Weibel nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrages zu beginnen. Die Annahmeerklärung kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder stillschweigend (durch vorbehaltlose Nutzung des Angebotes von Weibel) erfolgen, wobei Weibel im Einzelfall nach eigenem Gutdünken berechtigt ist, auf einer originalschriftlichen Annahmeerklärung zu bestehen, bevor sie mit der Ausführung des Auftrages beginnt.

1.2 Auftragsabwicklung
Weibel verpflichtet sich, die Leistungen gemäss den Angaben in der Offerte zu erbringen und ist berechtigt, für die Auftragserfüllung Dritte beizuziehen. Änderungen an den offerierten Leistungen können mündlich oder schriftlich vereinbart werden bzw. gelten spätestens mit ihrer Nutzung durch den Kunden als vereinbart.

Wurde nicht ausdrücklich und schriftlich ein Pauschalpreis oder ein anderer Stundensatz verabredet, so hat der Kunde den effektiven Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 180.- (zuzüglich MWST und Auslagen) zu vergüten. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird der effektive Aufwand erst nach der Ablieferung des Auftragsergebnisses berechnet. Überschreitungen dieses effektiven Aufwandes um max. 10% im Vergleich zur Offerte sind vom Kunden hinzunehmen und berechtigen diesen nicht zur Geltendmachung von Forderungen irgendwelcher Art. Vom Kunden (mit) zu verantwortender Mehraufwand ist in jeden Fall voll zu vergüten.

Durch Änderungen/Projektänderungen entstandener Mehraufwand ist durch den Kunden zu den im Auftrag vereinbarten Ansätzen, bzw., wenn nichts vereinbart ist, zum Ansatz von CHF 180.- pro Stunde (zuzüglich MWST und Auslagen) zusätzlich zu vergüten und wird entsprechend in Rechnung gestellt.

1.3 Mitwirkungspflicht Kunde
Für Inhalte und Materialien, die vom Kunden geliefert werden, ist dieser ausschliesslich selber verantwortlich, insbesondere für den immaterialgüterrechtlich korrekten Zustand von Bild-, Musik- oder Filmmaterial; Weibel übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung.

Weisungen des Kunden hinsichtlich der Auftragserfüllung sind für Weibel nur insoweit beachtlich, als ihres Erachtens dadurch die Auftragserfüllung weder erschwert noch verzögert und kein Mehraufwand verursacht wird; für Weisungen, auf welchen der Kunde trotz entsprechendem Hinweis von Weibel besteht, übernimmt diese keinerlei Verantwortung.

Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen und vereinbarte Teilleistungen der Weibel anzunehmen und sofort zu prüfen. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche oder mündliche Erklärung des Kunden bzw. stillschweigend durch Bezahlung der Rechnung oder durch vorbehaltlose Nutzung der (Teil-)Leistungen. Allfällige Mängel sind Weibel umgehend, spätestens aber 15 Tage nach der Ablieferung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, vereinbarte Zwischenergebnisse sofort zu prüfen sowie Weibel umgehend schriftlich allfällige Korrekturwünsche zu melden. Wurde ein Termin vereinbart und gerät Weibel mit Leistungen in Verzug, so ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, Weibel eine angemessene Nachfrist anzusetzen.

Ist der Kunde mit seiner Mitwirkungspflicht (z.B. Anlieferung von Inhalten) im Verzug, so ist Weibel berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und erst nach Vorliegen der Inhalte wieder aufzunehmen. Allfällige dadurch generierte Doppel- oder Mehraufwendungen sind durch den Kunden zu tragen. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf und Rechte an Zwischenergebnissen, die im Hinblick auf die Auftragserfüllung anfallen.

Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Weibel ohne Weiteres berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde im Verzug, ohne dass dazu eine weitere Mahnung nötig wäre, und hat Verzugszinsen im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu bezahlen.

1.5 Gewährleistung / Haftung
Weibel übernimmt weder Gewährleistung noch Haftung irgendwelcher Art für Leistungen Dritter. Für Mängel in Bezug auf eigene Leistungen von Weibel, die nicht bis spätestens 20 Tage nach der Ablieferung bzw. Aufschaltung schriftlich gemeldet werden, übernimmt Weibel ebenfalls keine Gewährleistung und keinerlei Haftung. Betr. Mängeln, die im Zeitpunkt der Ablieferung nachweislich schon bestanden haben und rechtzeitig gemeldet wurden, kann der Kunde ausschliesslich die Nachbesserung verlangen. Minderung ist erst nach 3 erfolglosen Nachbesserungsversuchen zulässig. Die Wandelung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel durch einen Dritten beheben zu lassen oder selbst zu beheben. Bei Missachtung dieser Bestimmung erlischt jede Gewährleistung und Haftung, soweit sie gemäss den vorliegenden AGB überhaupt besteht.

Die Haftung von Weibel ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wird vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des Auftrages gemäss Offerte bzw. Annahmeerklärung beschränkt.

1.6 Beendigung des Vertrages
Tritt der Kunde vor Abschluss des Auftrages (aus welchen Gründen auch immer) vom Vertrag zurück, so schuldet er auf jeden Fall die Vergütung des bereits angefallenen Aufwandes und hat keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte an Auftragsergebnissen. Gerät der Kunde in Konkurs oder stirbt er, so ist Weibel ihrerseits berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde bzw. die Konkursmasse oder der Nachlass des Kunden schuldet diesfalls die Vergütung des bereits angefallenen Aufwandes und hat keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte am Auftragsergebnis. Verträge, die auf längere bzw. unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden und wiederholte Leistungen von Weibel beinhalten (Dauerschuldverhältnisse), können gemäss den jeweils auf die anwendbaren zusätzlichen Bestimmungen dieser AGB gekündigt werden. Vorbehalten bleibt die fristlose Auflösung von Dauerschuldverhältnissen im Falle von schwerwiegenden Vertragsverletzungen, die den Parteien eine weitere Zusammenarbeit als unzumutbar erscheinen lassen. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

1.7 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sowohl im Rahmen von Wettbewerben, von Vertragsverhandlungen als auch bei der Auftragserfüllung. Weibel ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, Kopien der Auftragsergebnisse anzufertigen und zu behalten. Wenn der Kunde es nicht ausdrücklich schriftlich ausschliesst, ist Weibel weiter berechtigt, im Rahmen der eigenen Werbung den Kunden als Referenz zu nennen, über den Auftrag zu informieren und das Auftragsergebnis zu zeigen. Weibel hat sich auch hierbei an die Geheimhaltungsverpflichtung zu halten, so dass letztlich nur öffentlich zugängliche Bereiche und technische Details vorgestellt werden, keinesfalls aber Interna jedwelcher Art des Kunden.

2 Zusätzliche Bestimmungen betr. Hosting & E-Mail
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung der Hosting- und E-Maildienstleistungen von Weibel. Weibel kauft die Hostingdienstleistungen ihrerseits bei ghost one ein.

2.1 Beginn, Dauer und Beendigung
Mangels gegenteiliger, schriftlicher Vereinbarung wird der Hostingvertrag zwischen dem Kunden und Weibel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag tritt auf den zwischen dem Kunden und Weibel vereinbarten Termin in Kraft. Es gibt keine minimale Vertragslaufzeit. Die Kündigung des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Hostingvertrages ist jeweils nur auf Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat möglich. Eine verspätet erfolgte Kündigung gilt als auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin ausgesprochen. Ein ausnahmsweise auf feste Dauer abgeschlossener Hostingvertrag läuft mit Ablauf der festen Vertragsdauer ab, ohne dass es noch einer Kündigung bedürfte.

2.2 Rechte und Pflichte von Weibel
Weibel kauft die vereinbarten Services im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden unternehmerischen und technischen Ressourcen bei ghost one ein. Weibel legt äusserst grossen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit und ist bestrebt, im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen ihre Dienstleistungen störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen. Gelingt die Behebung einer vom Kunden gerügten Störung, für welche Weibel die ausschliessliche Verantwortung trägt, und welche die Nutzung der Services erheblich beeinträchtigt oder verunmöglicht, nicht innert der von Weibel im jeweiligen Einzelfall dem Kunden schriftlich mitgeteilten Nachfrist, so ist der Kunde berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten.

Störungen und Unterbrüche, welche durch den Kunden oder ihm zurechenbaren Benutzer verursacht wurden, werden auf seine Rechnung durch Weibel behoben. Die Verrechnung der geleisteten Arbeit erfolgt zu den jeweils geltenden aktuellen Ansätzen von nine.ch. Weibel ist berechtigt, im Falle eines begründeten Verdachts der rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der Services durch den Kunden, die ihm zugehörigen Benutzer oder Dritte, welche über die EDV-Anlage des Kunden auf die Services Zugriff genommen haben, jederzeit und nötigenfalls ohne vorherige Information die Verbreitung, das Zugänglichmachen oder den Abruf von widerrechtlichen Inhalten zu unterbinden oder die Verbindung zum Kunden zu unterbrechen, ohne dass hieraus eine Haftungs- oder Entschädigungspflicht erwächst.

Bei übermässiger Beanspruchung nimmt Weibel nach Rücksprache mit dem Kunden ein Upgrade auf eine leistungsfähigere Dienstleistungsklasse vor. Erfolgt die übermässige Beanspruchung über einen längeren Zeitraum, so dass aus Sicht von Weibel ein störungsfreier Service aus diesem Grund nicht mehr gewährleistet werden kann, und ist der Kunde mit einem Upgrade trotzdem nicht einverstanden, so entfällt jegliche Gewährleistung und Haftung von Weibel, soweit diese gemäss den vorliegenden AGB überhaupt besteht (vgl. auch oben Ziff. 1.3, Absatz 2, und Ziff. 1.5).

Im Falle des Zahlungsverzuges auf Seiten des Kunden hat Weibel nach der zweiten erfolglosen Mahnung das Recht, das Hosting ohne weitere Mitteilung zu unterbrechen, inklusive Löschung sämtlicher Daten mit Sicherungen. Für eine allfällige Wiederinbetriebnahme, welche während 6 Monaten möglich ist, wird dem Kunden eine Gebühr von mindestens CHF 250.- in Rechnung gestellt. Eine Wiederinbetriebnahme nach Ablauf der genannten Zeitdauer wird als Neugeschäft behandelt.

2.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde gewährt Weibel alle nötige Unterstützung, damit diese ihre Leistungen erbringen kann. Er ist weiter für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der von ihm bezogenen Services gemäss seinen nachfolgend aufgeführten Pflichten verantwortlich. Weibel ist für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung nicht haftbar.

Der Kunde trifft alle notwendigen Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in eigene und fremde Systeme, gegen die Verbreitung von Viren sowie zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Fernmelde-, Datenschutz- und des Urheberrechts.

Der Kunde verpflichtet sich, die Services weder zur Begehung, noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen und wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch dem Kunden zugehörige Benutzer oder Dritte erfolgt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Tatbestände der unerlaubten Glücksspiele, der Geldwäscherei sowie der Verbreitung und des Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen, von sogenannter harter Pornographie, von Aufforderungen zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, von Störungen der Glaubens- und Kultusfreiheit oder von Rassendiskriminierungen gemäss schweizerischem Strafgesetz. Erfordert die gewünschte Nutzung der Services von Gesetzes wegen eine Altersprüfung, so ist zusätzlich eine schriftliche Einwilligung von Weibel erforderlich. Weiter erlaubt Weibel keinen Versand von unerwünschten Massen-Werbesendungen (Spam). Der Betrieb von Open Relays ist nicht erlaubt.

Der Kunde ist verpflichtet, Weibel für Ansprüche schadlos zu halten, die gegen diese erhoben werden, weil der Kunde oder einer seiner Arbeitnehmer oder ihm zugehörigen Benutzer den Service in Verletzung dieses Vertrages benützt oder diesen für kriminelle Aktivitäten missbraucht hat.

Der Kunde informiert Weibel sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software sowie insbesondere auch über Fälle von rechts- oder vertragswidriger Verwendung der Services durch die dem Kunden zugehörigen Benutzer sowie durch nicht autorisierte Dritte (z. B. Hacker).

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Software oder die durch Weibel vermieteten Anlagen und Software, welche für die Nutzung der Services eingesetzt werden sowie die hierzu eingesetzten Daten inkl. Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation, Beschädigung und Verlust zu schützen. Weibel ist für den Kunden in diesem Zusammenhang entstehende Schäden nicht haftbar. Wurden keine Vereinbarungen über Backupleistungen getroffen, ist der Kunde für die Daten vollumfänglich selber verantwortlich.

2.4 Rechnungsstellung und Zahlung
Die Gebühren für Hosting- und E-Maildienstleistungen werden dem Kunden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt (Zahlungsfrist gem. Ziff.

1.4). Im Kündigungsfall erfolgt auch dann keine Rückleistung von Gebühren, wenn der Kunde den Dienst während der Kündigungsfrist nicht mehr nutzt.

2.5 Haftung
Der Kunde kann für Schäden, welche Weibel oder Dritten durch die Benutzung der Services durch ihn oder ihm zugehörige Benutzer entstehen, haftbar gemacht werden. Weibel bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um eine hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen. Weibel übernimmt jedoch keine Gewährleistung für Störungen oder Ausfälle der Dienstleistungen. Insbesondere ist Weibel nicht haftbar für Schäden welche durch kriminelle Aktivitäten von Dritten wie Phishing, DoS-Attacking, Hacking oder Malware verursacht werden. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Weibel jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden für sich selbst als auch für die von Weibel zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten aus. Dies gilt insbesondere auch für Folgeschäden, wie die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie die Haftung für den Verlust von Daten oder für Ansprüche Dritter. Weibel weisst darauf hin, dass bei Verwendung von Spam-Filtern auch gewünschte Nachrichten gefiltert werden können. Die entsprechende Überwachung des Spam-Filters ist ausschliesslich Sache des Kunden, und Weibel kann auch für Schäden aufgrund der Filterung gewünschter Nachrichten in keiner Art und Weise haftbar gemacht werden.

3 Zusätzliche Bestimmungen betreffend Content Management System (CMS)
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des von Weibel verwendeten CMS durch den Kunden.

3.1 Updates
Weibel orientiert den Kunden über allfällige Updates des CMS, so dass dieser entscheiden kann, ob er die jeweiligen Updates gegen entsprechende Vergütung erhalten will.

3.2 Vertragsauflösung
Bei Auflösung der Zusammenarbeit besteht kein Recht des Kunden auf Erhalt des CMS-Source-Codes. Auf Wunsch wird eine gegebenenfalls eingeschränkte, statische HTML-Version der bestehenden Seite (ohne CMS-Funktion) gegen Verrechnung zu Verfügung gestellt.

3.3 Haftung
Weibel übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt Weibel keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt alleine der Kunde. Weibel haftet weder für allfällige Schäden noch für Mangelfolgeschäden.

4 Schlussbestimmungen
Weibel behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden den Kunden jeweils spätestens einen Monat vor dem Inkrafttreten mitgeteilt und gelten spätestens mit der nach Inkrafttreten der Änderungen erfolgenden, vorbehaltslosen Nutzung des Angebotes als vom Kunden angenommen. Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, so hat er dies Weibel gegenüber vor dem Datum des Inkrafttretens der neuen AGB bekannt zu geben; diesfalls gelten für ihn die letzten von ihm genehmigten AGB weiter. Die aktuellen AGB der Weibel werden jeweils auf der Internetseite www.weibel-design.ch bekannt gegeben.

Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) oder ungültige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmung(en) zu ersetzen.

Rechtswahl und Gerichtsstand: Der Vertrag zwischen Weibel und Kunde sowie die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rorschach. Weibel ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen.Für Konsumentenverträge im Sinne von Art. 32 Abs. 2 ZPO gelten die Bestimmungen in Art. 32 Abs. 1 ZPO.

Weibel Druck & Design AG, 1. Januar 2018